Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kapaunerfütterung

Kapaunerfütterung

Aufzucht eines Kapaun(er)s als Untertanenpflicht
  • copaunerfüterung: die unterthanen im hofambt und Arzberg müssen järlich auch ein jeder einen copauner aufziehen und selbigen, wan ihn die herrschaft begert, liefern
    um 1700 hschr./OÖLArch.