Kapazitiertmachung
Kapazitiertmachung
durch Rechtsakt erfolgende Verleihung einer persönlichen Befähigung, hier zum Erwerb eines Edellehens
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[Abweisung einer supplication um] capacitiert machung, edellechen zu besitzen, weilen es directé uff die qualitet deß adels gerichtet, sich deßen anzemaßen1678 BernStR. VII 1 S. 75 Faksimile