Kapell(en)diener

I Kirchendiener (II), ¹Küster (I), der die ¹Kapelle (I) beaufsichtigt und niedere Kirchendienste (II) verrichtet
  • euch aber ihr geistlichen, priester, capell- und kirchen-diener befehlen wir in krafft und macht des heiligen gehorsams, daß ihr ...
    1357 Westphalen,Mon. III 337 Faksimile
  • zur bedienung wird ihnen [den Feld- oder Garnisonpredigern] ein soldat als kapell-diener, dann ein herrschaftlicher wagen zu zwei gespann zu fortschaffung ihrer person und des kapellenzeltes bewilliget
    1812 RepStaatsVerwBaiern III 236 Faksimile
II (von I nicht immer scharf zu trennen) in der ¹Kapelle (III 2) teilweise Bezeichnung allgemein für das Mitglied einer fürstlichen Kapelle oder eingeschränkt für die Instrumentisten, meist jedoch Dienstbezeichnung desjenigen Mitglieds der Kapelle, das für die Notenbeschaffung, Instrumentenbetreuung und dergleichen zu sorgen hat