Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2Kapelle

2Kapelle

aus mittellateinisch capella (MlatWB. II 204) und italienisch coppella; andere Meinung zur Etymologie: DWB. V 2756 u. Schrötter,MünzWB. 334 ("Kupelle" aus frz. coupelle); Kluge20 349 u. Wahrig,DWB. 1971 (Verschmelzung von mittellateinisch capella "Deckel der Destillierblase" mit mittellateinisch cupella "Probiertiegel")
Schmelztiegel zur Prüfung von Feinmetallen
  • dartzu so soͤllen wir och haben ainen probierer, der da wyss die muͤntz uff der cappell zu brobieren
    1478 SchwäbWB. IV 209
  • derselb probier sol ... ain jedes werck zu allenmalen uff der cappel probieren
    1493 SchwäbWB. IV 209
  • sollen ... silber-arbeit dermassen machen ..., daß die stich oder schrotten ..., so es auf die cappeln gesetzt, dreyzehen loth fein halte
    1657 Reyscher,Ges. XIII 304
  • aber wie rein jedes [Goldstück] sein mag, kann doch selbst der scheidekünstler nicht eher wissen, als bis er es auf die kapelle gebracht hat
    um 1800 DWB. V 183
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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