Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kapelleiner

Kapelleiner

Mesner?
vgl. Kapeller
  • [wurden] zwey hailthumgefesse ... von Wien geschickt ... durch einen herren, der aus kaisers hof ain auffwarther war und gebürtig von hier. der nennte sich capelleiner, hernach capell-meister
    um 1732 Barbisch,Vandans 100 Anm.