Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kapelleneinnahme

Kapelleneinnahme

wie Kapelleinkünfte 
  • insonderheit haben hierbey der pastor und rechnungsfuͤhrer unter der direction des superintendenten und amtmanns als kirchen-visitatorum sich mit fleiß zu erkundigen, ob von denen ehemaligen kirchen- und capellen-einnahmen eine oder andere in abgang geraten
    1727 BrschwLO. I 448
  • 1734 CCLuneb. I 592