Kapell(en)meister

zur Wortgesch.: Ruhnke,Hofmusikkoll. 273; Riemann,MusikLex. (1967) Sachteil 447
seit dem frühen 16. Jh. der Lehrer der Kapellenknaben oder der Vorgesetzte der Sänger (und Organisten) der noch unter kirchlicher Leitung stehenden fürstlichen ¹Kapelle (III 2), dann der Leiter des von der Bindung an die Hofgeistlichkeit gelösten, organisatorisch verselbständigten Musikerkollegiums (vgl. ¹Kapelle III 2) und des ganzen höfischen Musikbetriebs; später nach Einführung der Stelle des Kapelldirektors Verengung des Begriffs auf die Dirigenten eines Orchesters oder Chores