Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kapell(en)meister

Kapell(en)meister

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zur Wortgesch.: Ruhnke,Hofmusikkoll. 273; Riemann,MusikLex. (1967) Sachteil 447
seit dem frühen 16. Jh. der Lehrer der Kapellenknaben oder der Vorgesetzte der Sänger (und Organisten) der noch unter kirchlicher Leitung stehenden fürstlichen 1Kapelle (III 2), dann der Leiter des von der Bindung an die Hofgeistlichkeit gelösten, organisatorisch verselbständigten Musikerkollegiums (vgl. 1Kapelle III 2) und des ganzen höfischen Musikbetriebs; später nach Einführung der Stelle des Kapelldirektors Verengung des Begriffs auf die Dirigenten eines Orchesters oder Chores
unter Ausschluss der Schreibform(en):