Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kapellenpflegschaft
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Kapellenpfleger
Kapellenpflegschaft
(behördlich angeordnete) Vermögensverwaltung für eine 1Kapelle (I)
- wie ohnordenlich, übermässig, ohnverantwortlich und grob, hie zeitlich und dort ewig, eß bei ... ihren gemeinen dorfsgeschäften, hayligen-, capellen- und waisenpflegschaften, auch tailungen, heyratsabreden, übergaben, belehrungen und allerhand dergleichen abhandlungen in aufwendung der zehrungs- und anderer cösten in den wiertshäuseren ... dahergehe, daß hierdurch der arme in schaden gefiert werde1683 WürtLändlRQ. III 548