Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kapellenpflegschaft

Kapellenpflegschaft

(behördlich angeordnete) Vermögensverwaltung für eine 1Kapelle (I) 
  • wie ohnordenlich, übermässig, ohnverantwortlich und grob, hie zeitlich und dort ewig, eß bei ... ihren gemeinen dorfsgeschäften, hayligen-, capellen- und waisenpflegschaften, auch tailungen, heyratsabreden, übergaben, belehrungen und allerhand dergleichen abhandlungen in aufwendung der zehrungs- und anderer cösten in den wiertshäuseren ... dahergehe, daß hierdurch der arme in schaden gefiert werde
    1683 WürtLändlRQ. III 548