Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kapellenvisitation
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Kapellenstelle
Kapellenstiftung
Kapellenstock
Kapellentür
Kapellenturm
Kapellenuntertan
Kapellverrichtung
Kapell(en)verwandte
Kapellenvisitation
mittels Besichtigung und Befragung durch Vertreter (Visitatoren) der oberen Kirchenbehörde durchgeführte Überprüfung der Verkündigungspraxis, der Vermögensverhältnisse und des Besitzstandes einer 1Kapelle (I)
vgl.
Kirchenvisitation
- der zinß-, erben-zinß- und meyer-brief ist bis zu weiterer verordnung von dem pastore und altaristen auszustellen; es mus aber selbiger bey der darauf naͤchstfolgenden kirchen- und capellen-visitation denen visitatoribus zur confirmatien vorgeleget werden1727 BrschwLO. I 455Faksimile - in Google Books
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Kapellenvogt
Kaper
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Kaperei
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Kaperreglement