Kapell(en)gut
Kapell(en)gut
zu einer ¹Kapelle (I) gehörender Landbesitz
vgl.
Kirchengut (II)
- 1462 Tirol/ÖW. II 5 [auch: GrW. III 675] Faksimile
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von den geistlichen kirchen-, pfarren-, auch capellen- und dergleichen güter: ... diese güter den namen daher haben, dass sie denen kirchen, pfarren und capellen etwan von gottfürchtigen leuten ..., den ... gottesdienst davon zu unterhalten und die pfarrherrn und kirchendiener darmit zu vorsorgen, kirchen und capellen sampt aller kirchendiener wohnunge und kirchhöfen davon im baulichen wesen zu halten, ... gegeben [wurden]1585 Lauenburg/Sehling,EvKO. V 417 Faksimile
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zu underst im dorf ... cappellen guoth längs der dorfstraß1675 VeröfflFreiburg VI 156
- 1693 ZürichSamml. III 55
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recensir- und beschreibung der kirchen- und capellen-guͤter1734 BrschwLO. I 578 Faksimile
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die nohtwendigkeit erfordert, daß von denen kirchen- und capellen-guͤtern ein ordentliches inventarium errichtet ... werde1734 CCLuneb. I 580
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ein jeder zins- oder erben-zinsmann, ... welcher kirchen- und capellen-guͤther besitzet, muß einen ordentlichen respective zins-, erben-zins- und meyerbrief loͤsen, worin das gut ... deutlich zu beschreiben1734 CCLuneb. I 600
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kirchen-, capellen- und pfarrguͤther, so bereits verlehnet, sollen den leibeigenen der herrschaft, bey welcher sie sich ... befinden, belassen werden1803 WeistNassau III InhBurbach 19 Faksimile
- 1804 Hagemann,PractErört. IV 67 Faksimile