Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kapellhaus

Kapellhaus


I wie 1Kapelle (I), auch Wohnhaus des Geistlichen einer 1Kapelle (I) 
  • ein kapellhaus, darin das silbergeschirr, wenn das hoflager da ist, aufbewahrt wird
    1583 WürtVjh. 7 (1884) 163
  • gestalt auch bey veraͤnderung der pfarr-dienst, wenn ein oder anderer aus den evangel. predigern moͤchte etwas in die pfarr- oder capell-haͤuser aus den seinigen verbauet haben, mit deme oder denselben sich ihre successores solch bau-kosten halber billichen dingen nach vergleichen ... solle
    1652? Struve,PfälzKHist. 622
  • oJ. Lasch-Borchling II 518
  • oJ. Schiller-Lübben II 426
II Wohnhaus des Kapellenmeisters mit Übungsräumen für die fürstliche (Musik-) 1Kapelle (III 2)