Kapellenvisitation
Kapellenvisitation
mittels Besichtigung und Befragung durch Vertreter (Visitatoren) der oberen Kirchenbehörde durchgeführte Überprüfung der Verkündigungspraxis, der Vermögensverhältnisse und des Besitzstandes einer ¹Kapelle (I)
vgl.
Kirchenvisitation
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der zinß-, erben-zinß- und meyer-brief ist bis zu weiterer verordnung von dem pastore und altaristen auszustellen; es mus aber selbiger bey der darauf naͤchstfolgenden kirchen- und capellen-visitation denen visitatoribus zur confirmatien vorgeleget werden1727 BrschwLO. I 455 Faksimile