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kapital

, adj.
I im allgemein Sprachgebrauch: hervorragend, vorzüglich, ausgezeichnet, vortrefflich, besonders stark oder groß, insbesondere in der Jäger-, Studenten- und Kaufmannssprache. vergleiche zB.: Paul,WB.5 338; Wahrig,DWB. 1971; Schlössing,KaufmWB. 78.
II in der Rechtssprache seit dem 18. Jh. gebraucht zur Kennzeichnung eines besonders schweren, meist todeswürdigen Verbrechens 

Kapital

, n.
I (größerer) Geldbetrag, Geldsumme allgemein, Vermögen in Geld (mitunter auch Sachwerte einschließend)
II Geldsumme von bestimmter Höhe, die rechtlich einem bestimmten Zweck gewidmet ist und dient
  • 1 Handlungs-, Geschäftsgelder, Gesellschaftskapital
  • 2 Stiftungsbetrag oder ähnliche zweckgebundene Geldmittel
  • 3 durch Rechtsgeschäft (zB. Rentenkauf, Kreditgeschäft, Sicherungsvertrag) ausgegebene Geldsumme (Hauptgeld I, Hauptgut I, Hauptstamm I 1, Hauptsumme im Ggs. zu Zins, Rente)
Entschädigung in Geld
II Tilgung einer Geldschuld
Bescheinigung über eine Kapitalablösung (II) 
Teiltilgung einer Geldschuld
Rückzahlung, Teiltilgung einer Geldschuld (Kapital II 3) im Gegensatz zur Zinszahlung
wie Kapitalablösung (II) 
Geldbetrag für eine Kapitalabzahlung 
Anlegung von Geld zum Zwecke der Verzinsung
wie Kapitalanlage 
wie Anlehen (I 2) 
wie Kapitalanlehen 
Aufnahme von Kapital (II 3) als Darlehen (II) 
Festsetzung, Bestimmung der Höhe eines geschuldeten Kapitals (II 3) 
I
IV "geringstes Gebot'
Beteiligungsverhältnis an einem Kapital (I und II 1)
Kündigung (Aufkündung I) von Kapital (II 3) 
Schriftstück über Kapitalaufkündigung?

Kapitalaufnahme

, f., Kapitalienaufnahme, f.
Geldanleihe, Aufnahme eines Darlehens (II) 
wie Kapitalausleihe 
Darlehenshingabe
noch nicht erfüllte Geldforderung
Einziehung von ausstehenden Geldern
Beitrag, Zuschuß zu Kapital (II 1 und 2)
Größe, Gesamtsumme von Kapital (II 1) 
Vermögensbestand in Kapital (I) 
Besteuerung des Vermögens (Kapital I)

Kapitalbetrag

, m., Kapitalienbetrag, m.
Geldsumme

Kapitalbrief

, m., Kapitalsbrief, m.
Urkunde (Brief I 15) über eine Geldforderung
Buch zur Eintragung finanzieller Geschäftsvorgänge verschiedenster Art, meist von Kaufleuten geführt wie Handelsbuch (II) und Hauptbuch, auch Aufstellung über Kapitalien (Kapital I und II) 
wie Kapitalausleihe 
schweres Vergehen im (milit.) Dienst
Einlage (I 1 a) bei öffentlichen Kassen oder Anstalten
Beteiligung an einem Handelsgeschäft durch Hingabe von Kapital (II 1) 
besonders schwere Straftat und der Prozeß darüber
wie Kapitalvermögen 
Forderung (IV) auf Rückzahlung ausgegebenen Kapitals (II 3) oder Geldforderung allgemein
ratenweise Schuldentilgung
wie Kapitalbestand, hier: Grundstock einer Witwen- und Waisenkasse
Gebühr (II 4) für Beurkundung eines Rechtsgeschäfts, im Gegensatz zu Nebenkosten?
Gesamtsumme des Kapitalgelds 
buchhalterische Berechnung des Kapitalgewinns 
Gläubiger von Kapital (II 3) 
Rückzahlung von Kapital (II 3) 
Bedeutung?
Einnahme ausgegebenen Kapitals (II 3) 
derjenige, der ein größeres Vermögen (Kapital I) besitzt und Geld ausleiht (Kapital II 3), so daß er von Zinsen und Renten leben kann
wie Kapitalaufkündigung 
wie 1Hauptlaster (I) 
für empfangenes Kapital (II 3) dem Kapitalgeber ausgestellter Pfandbrief 
Schuld(teil)summe, Darlehensbetrag (Kapital II 3)
I Kaufpreissumme
II Schuldsumme, Schuldenlast, wie Kapitalzins 
rechnerische Aufstellung über Kapital (I und II)
Vermögensverzeichnis
Rente in Geld
restliche Kapitalforderung 
trotz Fälligkeit nicht zurückgezahltes Kapital (II 3) 
wie Kapitalablösung (II) 
wie Kapitalverbrechen 
Bedeutung?
Rückzahlung von Kapital (II 3) 
(auf der Haushaltung liegende) Kopfsteuer, später auf das Grundstück des Steuerpflichtigen bezogen
rückständige Kapitalschatzung 
Urkunde über Überlassung von Kapital (II 3) gegen Zins, Kreditkassenschein
Haus- und Grundstückssteuer
Verpflichtung zur Rückzahlung eines genommenen Kapitals (II 3) im Unterschied zu Zinsschuld, auch das geschuldete Kapital (II 3) selbst
Register über Kapitalschulden 
Rückforderung von Kapital (II 3) 
Rückzahlung von Kapital (II 3) 
Tilgungszeitraum einer Geldschuld, bei ratenweiser Tilgung die Frist von einem Ratenzahlungstermin zum anderen
Teilbetrag bei ratenweiser Rückzahlung von Kapital (II 3) 
auf Bar-, Geschäfts-, Stiftungsvermögen (Kapital I, II 1 u. 2), auch ausgegebenes Kapital (II 3) und zinsbare Papiere gelegte Steuer
wie Kapitalbetrag 
wie Kapitalbestand 
Verzeichnis der fälligen Kapitalsteuer 
Ausschuß zur Feststellung der Kapitalsteuerpflichtigen
wie Kapitalsteuerverzeichnis 
Verzeichnis der der Kapitalssteuer unterliegenden Kapitalien udgl.
wie Kapitalbestand 
besonders schwere Strafe, meist Todesstrafe
vorläufig ausgelegtes Kapital (I), das später erstattet wird
wie Kapitalausleihe 
wie Kapitalrückzahlung 
wie Kapitalablösung (II) 
Geldreserve zur Kapitaltilgung 
besonders schweres, meist todeswürdiges (dh. mit der Todesstrafe bedrohtes und geahndetes) Verbrechen 
Täter eines Kapitalverbrechens 
Geldhandel
Vermögen in Geld (Kapital I, II 1, 2 u. 3) und geldwerten Papieren
Steuererklärung
Zinsertrag aus Kapitalvermögen 
Darlehen, 1Kredit (IV) 

Kapitalwert

, m., Kapitalswert, m.
Geldwert einer Sache (Liegenschaft, Fahrnis) oder eines Rechts und dergleichen

Kapitalzahlung

, f., Kapitalszahlung, f.
I Geldzahlung allgemein
II wie Kapitalablösung (I oder II)
Zins von einem Kapital (I, II 1, II 2), insbesondere in Geld geleistete Gegenleistung (Preis) für die Überlassung von Kapital (II 3) (wie Geldzins II), auch Abgabe in Geld (wie Geldzins I)