Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kapitalanlehen

Kapitalanlehen

, n.

wie Anlehen (I 2) 
  • sind die ... capital-anlehn, welche bei den piis corporibus vorkommen, auch beim kirchen-convent vorzutragen und nebst dem verkauf der fruͤchten und allen uͤbrigen betraͤchtlichen ausgaben daselbst zu beschließen
    1792 Hartmann,WürtGes. II 262
  • 1815 WirtRealIndex I 237
  • 1825 Reyscher,Ges. X 826