Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kapitalbeitrag
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Kapitalaufnahmsgesuch
Kapitalauslehnung
Kapitalausleihe
Kapitalausrechnung
Kapitalausstand
Kapitalausstandsliquidation
Kapitalbeitrag
, m.
Beitrag, Zuschuß zu Kapital (II 1 und 2)
vgl.
Kapitalanteil
- ist ... ein ... mitglied [einer Gesellschaft] vom beytrage zu dem gemeinschaftlichen fonds entbunden worden, so wird sein im contracte unbestimmt gebliebener antheil am gewinne dem antheile desjenigen, welcher den mindesten capitalsbeytrag geleistet hat, gleich gesetzt1794 PreußALR. I 17 § 253
- 1794 PreußALR. I 17 § 254
- wir [Großherzog] haben uns ... entschlossen, aus unsern staats- und andern oͤffentlichen mitteln einen ... zu verzinsenden kapitalbeitrag [zur Versorgungsanstalt der Witwen und Waisen der staatlichen Bediensteten] ... beyzutragen1810 SammlBadStBl. I 735
- der gewinn [einer Erwerbsgesellschaft] wird nach verhältniß der capitals-beyträge [der einzelnen Gesellschafter] vertheilt1811 ÖstABGB. § 1193Faksimile (Abschnittsbeginn) - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte