Kapitalbeitrag, m.
Kapitalbeitrag, m.
Beitrag, Zuschuß zu Kapital (II 1 und 2)
vgl.
Kapitalanteil
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ist ... ein ... mitglied [einer Gesellschaft] vom beytrage zu dem gemeinschaftlichen fonds entbunden worden, so wird sein im contracte unbestimmt gebliebener antheil am gewinne dem antheile desjenigen, welcher den mindesten capitalsbeytrag geleistet hat, gleich gesetzt1794 PreußALR. I 17 § 253
- 1794 PreußALR. I 17 § 254
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wir [Großherzog] haben uns ... entschlossen, aus unsern staats- und andern oͤffentlichen mitteln einen ... zu verzinsenden kapitalbeitrag [zur Versorgungsanstalt der Witwen und Waisen der staatlichen Bediensteten] ... beyzutragen1810 SammlBadStBl. I 735 Faksimile
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der gewinn [einer Erwerbsgesellschaft] wird nach verhältniß der capitals-beyträge [der einzelnen Gesellschafter] vertheilt1811 ÖstABGB. § 1193 Faksimile (Abschnittsbeginn)