Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kapitalbetrag

Kapitalbetrag

, m., Kapitalienbetrag, m.

auch Kapitalien- 
Geldsumme
  • 10 pro cent des capital-betrags als ein unveränderliches, im fall der exportation derer in beyderseitigen landen erlangten erbschaften gegenseitig zu erhebendes abzugsgeld
    1777 CSax. I 1043
  • daß ... den inhabern der tobacks-actien, welche den capitals-betrag derselben noch 12 jahre stehen lassen wollen, solcher diese zeit hindurch ... mit 8 pro cent verzinset werden soll
    1779 NCCPruss. VI 1614
  • 1785 HdbchÖstGes. VIII 607
  • unserer finanz-hofstelle aufzutragen, nicht nur die laufenden zinsen von ... anlehen, sondern auch den betrag der davon ruͤckstaͤndigen zinsen und der zur zuruͤckzahlung verfallenen kapitals-betraͤge ... uns vorzulegen
    1802 Kropatschek,KKGes. XVI 309
  • [differenzen] gegen die ... [in Anlage zum Kaufvertrag] aufgeführten capitalien-beträge bei der übergabe des klosters an den ... käufer
    1809 Schnee,Hoffinanz V 252
  • 1809 Schnee,Hoffinanz V 253
  • 1816 AmtsBlWestf. 1 (1816) 153
  • hat ein jeder besitzer einer geistlichen pfründe, der wenigstens ein ... vermögen von fl. 2500 ... besitzt oder von einem solchen kapitalbetrage zu den allgemeinen landesbedürfnissen beiträgt, ein recht auf die landstandschaft
    1818 JbLiechtenstein 5 (1905) 214
  • 1818 Bayern/QStaatsR. 77
  • 1820 HdbSchweizStaatsR. 156
  • 1823 StaatsbMag. II 10
  • 1824 KropatschekForts. 24 S. 445
  • 1825 SammlBadStBl. III 941
  • 1827 SammlArnsberg II 4
  • 1832 Gaupp,EvKircheWürt. II 2 S. 304
  • 1832 Gaupp,EvKircheWürt. II 2 S. 311
unter Ausschluss der Schreibform(en):