Kapitaldienstvergehung
Kapitaldienstvergehung
schweres Vergehen im (milit.) Dienst
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[soll] die trunkenheit bei kapital-dienstvergehungen eines soldaten ... die anwendung der gesetzlichen strafe [nicht] ausschließen1809 NCCPruss. XII 2 Sp. 841 Faksimile
- 1809 Rabe,PreußG. X 116 Faksimile