Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kapitaleinlegung

Kapitaleinlegung

, f.

Beteiligung an einem Handelsgeschäft durch Hingabe von Kapital (II 1) 
  • [aktive Staatsdiener,] welchen der persoͤnliche betrieb [eines Handelsgeschäfts] (nicht aber die theilnahme durch kapitaleinlegung) untersagt ist
    1831 Mohl,WürtStR. II 648