Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kapitalfall

Kapitalfall

besonders schwere Straftat und der Prozeß darüber
  • in dergleichen wichtigen capital-fählen auch gůt seyn wurde, daß das mit dem maleficanten verführte examen ... in ... dasiges zů disem end construiertes gemach gelegt werde
    1721 BernStR. VII 1 S. 393
  • 1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 216
  • 1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 1385
  • ist die einfalt, wenn sie gehoͤrig bewiesen ist, selbst in capitalfaͤllen ein sehr wichtiger vertheidigungsgrund
    1799 RepRecht IV 193
  • verbrechen, die nicht zu den capitalfaͤllen gehoͤren
    1802 RepRecht X 320