Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kapitalgebühr

Kapitalgebühr

, f.

Gebühr (II 4) für Beurkundung eines Rechtsgeschäfts, im Gegensatz zu Nebenkosten?
  • die kosten der übergabe und übertragung in die hypothekenbücher [beim Verkauf des säkularisierten Klosters Marienstuhl bei Magdeburg] werden vom gouvernement [als Verkäufer] bezahlt, die capital- oder schreibgebühren fallen aber dem herrn käufer zur last
    1809 Schnee,Hoffinanz V 255