Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kapitalgebühr
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Kapitalieneinnahme
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Kapitalserstattung
Kapitalfall
Kapitalfonds
Kapitalforderung
Kapitalsfrist
Kapitalfristenzahlung
Kapitalfundus
Kapitalgebühr
, f.
Gebühr (II 4) für Beurkundung eines Rechtsgeschäfts, im Gegensatz zu Nebenkosten?
- die kosten der übergabe und übertragung in die hypothekenbücher [beim Verkauf des säkularisierten Klosters Marienstuhl bei Magdeburg] werden vom gouvernement [als Verkäufer] bezahlt, die capital- oder schreibgebühren fallen aber dem herrn käufer zur last1809 Schnee,Hoffinanz V 255