Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kapitalgewinn

Kapitalgewinn

, m.

  • lasten und abgaben, vorzuͤglich wenn sie in naturalien bestehen oder ... wenn sie ungewiß sind, wie z. b. laudemien, oft zu einen preise verkauft werden, der den landesuͤblichen kapital-gewinn fuͤr den kaͤufer weit uͤbersteigt
    1808 Krug,StaatswPreuß. 83
  • diese [Gewerbe-] steuer ruht theils auf dem kapital-gewinne der gewerbenden
    1831 Mohl,WürtStR. II 910
  • 1831 Mohl,WürtStR. II 913