Kapitalgewinn, m.
Kapitalgewinn, m.
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lasten und abgaben, vorzuͤglich wenn sie in naturalien bestehen oder ... wenn sie ungewiß sind, wie z. b. laudemien, oft zu einen preise verkauft werden, der den landesuͤblichen kapital-gewinn fuͤr den kaͤufer weit uͤbersteigt1808 Krug,StaatswPreuß. 83 Faksimile
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diese [Gewerbe-] steuer ruht theils auf dem kapital-gewinne der gewerbenden1831 Mohl,WürtStR. II 910 Faksimile
- 1831 Mohl,WürtStR. II 913 Faksimile