Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kapitalist

Kapitalist

, m.

Kluge20 349; Schulz,FremdWB. I 327
derjenige, der ein größeres Vermögen (Kapital I) besitzt und Geld ausleiht (Kapital II 3), so daß er von Zinsen und Renten leben kann
  • 1673 J.J. Becher, Politischer Discurs/Schirmer,KaufmWB. 93f.
  • es mangelt Berlin, Magdeburg und Halle nur noch an capital-leuthen und erfahrnen wechßlern, denn wenn sie solche hetten, würden sie bald weit mehr handlung an sich ziehen. es ist aber zu befürchten [für Leipzig], daß durch die gesterckte handlung und viele capitalisten, so sich nach und nach zu B., M., H. sezen, ... solchen ihren bisherigen mangel auch abgeholffen werden möchte
    1687 ActaBoruss.Handelspol. I 836
  • 1692 u. 1716 Schirmer,KaufmWB. 93f.
  • so viel ... die capitals- und widumssteuer belangt, wird jene von allen capitalisten ... bezahlt
    1770 Kreittmayr,StaatsR. 375
  • capitalist ... im gemeinen leben ein mann, der viele capitalien, d.i. viel bares geld, besitzet
    1774 Adelung I 1176
  • nur diejenigen, die von ihrem gehalte oder ihren renten leben müssen, die kapitalisten ausgenommen, die im stande waren, ihr geld wuchern zu lassen, haben verloren, da alles ... sehr viel theurer geworden ist
    1797 HohenzollForsch. 1 (1892) 124
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