Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kapitalkauf
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Kapitalkauf
, m.
- im gegensatz mit dem rentenkauf, von dem sie [Versicherungsverträge bezüglich der Aussteuer] gerade das gegentheil bilden, in sofern ... durch succesive beitraͤge das recht auf eine capitalzahlung ... erlangt wird, koͤnnte man sie passend stamm- oder capitalkaͤufe nennen1831 Falck,SchleswHolstPrR. II 542Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte