Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kapitalleute

Kapitalleute

, pl.

  • es mangelt Berlin, Magdeburg und Halle nur noch an capital-leuthen und erfahrnen wechßlern, denn wenn sie solche hetten, würden sie bald weit mehr handlung an sich ziehen. es ist aber zu befürchten [für Leipzig], daß durch die gesterckte handlung und viele capitalisten, so sich nach und nach zu B., M., H. sezen, ... solchen ihren bisherigen mangel auch abgeholffen werden möchte
    1687 ActaBoruss.Handelspol. I 836
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