Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kapitalposten

Kapitalposten

, m.

auch Kapitals- 
Schuld(teil)summe, Darlehensbetrag (Kapital II 3)
  • diejenige, welche ihre haͤuser vom schoß durch capital-brieffe befreyen wollen, hinfuͤro nur ein drittheil baar geld und zwey drittheil capital-posten fuͤr solche befreyung zahlen sollen
    1674 CCMarch. IV 4 Sp. 95
  • das ... schuldenwerk ... bestehet ... in folgenden capitalsposten 
    1770 Kreittmayr,StaatsR. 408
  • für die berichtigung aufgekündigter capitalsposten muß der nießbraucher so weit sorgen, als ihm deren verzinsung obliegt
    1794 PreußALR. I 21 § 75
unter Ausschluss der Schreibform(en):