Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kapitalpreis

Kapitalpreis

, m.


I Kaufpreissumme
II Schuldsumme, Schuldenlast, wie Kapitalzins 
  • sie [unveränderliche Grnndsteuern] nehmen allmaͤlig den charakter von passivrenten an und werden gleich solchen bei allen veraͤnderungen in der person des besitzers in die schaͤtzung der einkuͤnfte und des capitalpreises aufgenommen
    1826 Rehberg,GHannover 170