Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kapitalregister
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, n.
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- was jede kirche fur järlich einkomen, zinsen, acker, wiesen, höfe und güter hat, woher dieselben rhüren, wieviel und wer sie gibt, sol in ein capital- oder erbregister vleissig verzeichnet in verwahrung der kirchen beygelegt ... werden1581 Grubenhagen/Sehling,EvKO. VI 2 S. 1061Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg