Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kapitalsbenutzung

Kapitalsbenutzung

, f.

  • bei künstlern und gewerben ist der arbeitslohn der hauptbestandtheil der gewerbs-erträgnisse, die capitals-benützung geht zur seite
    1824 KropatschekForts. 24 S. 68