Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kapitalsrate

Kapitalsrate

, f.

Teilbetrag bei ratenweiser Rückzahlung von Kapital (II 3) 
  • die ruͤckstaͤnde an interessen und kapitalsraten die summen uͤbersteigen, welche wir ... gegenwaͤrtig zu ihrer berichtigung widmen koͤnnen
    1802 Kropatschek,KKGes. XVI 310
  • aus dem stiftungs- und kommunal-vermoͤgen werden verzinset: ... mit 4 von hundert ... die kapitalsfristen bei veraͤußerung der stiftungs- oder kommunal-realitaͤten. ... ausgenommen [von einem festen Zinszahlungstermin] sind ... die zinsen der kapitalsfristen, welche jedesmal am tage der verfallenen kapitalsfrist zugleich mit der schuldigen kapitalsrate entrichtet werden
    1809 RepStaatsVerwBaiern I2 3f.
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