Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kapital(s)steuer
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Kapital(s)steuer
, f.
auch Kapitalien-
auf Bar-, Geschäfts-, Stiftungsvermögen (Kapital I, II 1 u. 2), auch ausgegebenes Kapital (II 3) und zinsbare Papiere gelegte Steuer
auf Bar-, Geschäfts-, Stiftungsvermögen (Kapital I, II 1 u. 2), auch ausgegebenes Kapital (II 3) und zinsbare Papiere gelegte Steuer
- ist ... verordnet worden, daß ... die capitalien-, guͤllten und wein-steuren ... außer der landschafftlichen collectations-berechnung gelassen [werden]1728 Reyscher,Ges. XVII 1 S. 404Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die capitaliensteurn gehoͤren ... unter die gewerbesteuern1758 v.Justi,Staatsw. II 396Faksimile (ca. 86 KB)
- 1770 Kreittmayr,StaatsR. 374, 377, 380
- so viel ... die capitals- und widumssteuer belangt, wird jene von allen capitalisten ... bezahlt1770 Kreittmayr,StaatsR. 375Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- jedermann accis oder die capitaliensteuer ... geben solle1772 Moser,Landeshoheit I 316
- wann die nachsteuer von dem capital ... einmal eingehoben, so kann hinfuͤhro als ein nicht mehr einheimisches gut kein ort die capital-steuer ordinari mehr fordern1774 Wagner,Civilbeamte I 66Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1788 HdbchÖstGes. XVI 584
- 1788 KurpfSamml. III 373
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- die geistlichen sind der capital- ... steuer wie andere eingesessene unterworfen1794 Hartmann,WürtGes. III 67
- 1797 KurpfSamml. V Reg. 164
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- 1803 Botzenhart,Frhr.v.Stein I 454
- die capitalsteuer nahm im jahre 1666 ihren anfang und giebt von 100 fl. kapital 5 schilling1807 Hormayr,SüddArch. I 46Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die diesfaͤlligen zinsen [von zinsbaren kapitalien ... wie von zinsbaren ... privatpapieren sind] der besondern kapitaliensteuer unterworfen1808 NCCPruss. XII 2 Sp. 300Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- 1810 Rabe,PreußG. X 493
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- 1815 WirtRealIndex I 60
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- 1815 WirtRealIndex I 252
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- mag auch die vermoͤgens-steuer nach ihrer anwendung auf verschiedene gegenstaͤnde bald als grund-, bald als haͤuser-, als gewerb- oder kapital-steuer ... erscheinen, so ist sie doch immer nur eine und dieselbe, indem dabei immer ein und dasselbe prinzip zum grunde liegt, wonach von allen den verschiedenen gegenstaͤnden oder von allen vermoͤgens- und einkommens-quellen in einem gleichen maaße zu dieser unmittelbaren steuer beigetragen werden muß1816 Harl,HdbSteuer. II 77
- es verdient bemerkt zu werden, daß die kapitalien-steuer sich der vermoͤgens-steuer unmittelbar am meisten naͤhert und daß sie eben so einfach und bestimmt ist als die vermoͤgens-steuer selbst1816 Harl,HdbSteuer. II 108
- 1817 Klüber,ÖffRecht 504
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- 1822 Reyscher,Ges. XVIII 752
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- 1823 StaatsbMag. III 792
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- in manchem deutschen lande [wurde] in frühern zeiten eine kapital-steuer von allen kapitalien derjenigen, die nicht zu den drei damals privilegirten ständen gehörten, und zwar mit dem 5ten theil der jährlichen renten erhoben1827 ArchStaatswiss. 104
- 1827 Reyscher,Ges. XVIII 1437
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- [Übschr.:] uͤber die ehemalige kapitalien-, besoldungs-steuer ...1828 SammlBadStBl. III 129
- pekuniaͤre vorrechte des koͤniges [sind:] ... ausnahme von der kapital-steuer1829 Mohl,WürtStR. I 251Faksimile - in Google Books
- die stiftungs-capitalien ... wieder zur theilnahme an der capitalsteuer gezogen [werden]1829 Weber,SachsKR. II 3 S. 872 Anm.
- 1831 Gaupp,EvKircheWürt. II 1 S. 461
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- 1831 Gaupp,EvKircheWürt. II 2 S. 311
- befreiung ... von der kapital-steuer fuͤr gewisse personen und anstalten1831 Mohl,WürtStR. II 424Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1831 Mohl,WürtStR. II 813
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- [die] steuern ... zerfallen in directe und indirecte, je nachdem sie auf einen besitz oder auf einen verbrauch gelegt sind. die ersteren begreifen die grundsteuer, die kapitalien- und die besoldungs-steuer unter sich1831 Mohl,WürtStR. II 854Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [die] kapitalien-steuer ... besteht in einer abgabe von 10 kr. von jedem hundert gulden verzinslichen activkapitals1831 Mohl,WürtStR. II 929Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die kapitalien-steuer wurde ... 1820 ... als ergaͤnzungssteuer fuͤr das damalige deficit gefordert und bewilligt1831 Mohl,WürtStR. II 931 Anm. 1Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1832 Gaupp,EvKircheWürt. II 2 S. 310