Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kapitalstand

Kapitalstand

, m.

auch Kapitalien- 
wie Kapitalbestand 
  • die ... zwei hundert zwanzig gulden mittler weyl ... dergestalt beneficirt worden, daß nunmehr daraus ein capitalstand von eintausend acht hundert gulden und darüber figurirt
    1664 FreibDiözArch. 23 (1893) 167
  • alles, was auf die veränderung des capitalienstandes bezug nimmt, im vermögens-inventarium genau ersichtlich gemacht werden muß
    1824 KropatschekForts. 24 S. 443