Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kapitalsteilung
Artikel davor:
Kapital(s)steuer
Kapitalsteueraufnahme
Kapitalsteueraufnahmedeputation
Kapitaliensteuereinnahme
Kapitalsteuerfreiheit
Kapitalsteuerkataster
Kapitalsteuerverzeichnis
Kapitalstock
Kapitalstrafe
Kapitalsumme
Kapitalsteilung
, f.
- hat der creditor das recht, die unterpfande um capital und zins soweit anzugreiffen, als solche ihme verschrieben sind, ... weil keine zins- und capitals-theilung so angenohmen ist, daß dadurch der creditor in seinem recht, sich so gut als er kann bezalt zu machen, eingeschraͤnket werde1702 Kothing,RQ. 224Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)