Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kapitalsteueraufnahme
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, f.
Verzeichnis der fälligen Kapitalsteuer
- die capital-steuer-aufnahme in den amtsorten soll nicht durch die stadtschreibereyen, sondern durch die amtleute und schultheißen vorgenommen werden1815 WirtRealIndex I 239Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin (SBB)