Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kapitalsteueraufnahme

Kapitalsteueraufnahme

, f.

Verzeichnis der fälligen Kapitalsteuer 
  • die capital-steuer-aufnahme in den amtsorten soll nicht durch die stadtschreibereyen, sondern durch die amtleute und schultheißen vorgenommen werden
    1815 WirtRealIndex I 239
unter Ausschluss der Schreibform(en):