Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kapitalsvorauslage
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Kapitalvermögen
Kapitalvermögensangabe
Kapitalvermögenseinkünfte
Kapitalvermögensteil
Kapitalverwaltung
Kapitalsverwendung
Kapitalsvorauslage
, n.
vorläufig ausgelegtes Kapital (I), das später erstattet wird
vgl.
auslegen (B I 1 a)
- unter solchen dem abtrettenden besitzer [eines Staats- und Fond-Verleihungsguts in Galizien] zu gute kommenden meliorationen werden ... nur solche guts-verbesserungen verstanden, welche ... durch eröffnung neuer ertrags-quellen ... bewirkt worden, mit hilfe der speculation und industrie auf kapitals-vorauslagen zweckmässig gegründet und durch diese bleibend befestigt sind1808 Kropatschek,KKGes. 24 S. 201