Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kapitalsvorauslage

Kapitalsvorauslage

, n.

vorläufig ausgelegtes Kapital (I), das später erstattet wird
  • unter solchen dem abtrettenden besitzer [eines Staats- und Fond-Verleihungsguts in Galizien] zu gute kommenden meliorationen werden ... nur solche guts-verbesserungen verstanden, welche ... durch eröffnung neuer ertrags-quellen ... bewirkt worden, mit hilfe der speculation und industrie auf kapitals-vorauslagen zweckmässig gegründet und durch diese bleibend befestigt sind
    1808 Kropatschek,KKGes. 24 S. 201