Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kapitalverkehr

Kapitalverkehr

, m.

Geldhandel
  • [der Zinsfuß,] welcher zur zeit der ausleihung in der provinz bey den meisten gerichtlichen capital-verkehren laͤnduͤblich ist
    1783 NCCPruss. VII 2180
  • die ausleihung der dem pflegebefohlnen zustehenden capitalien soll nur gegen den bey dem capitals-verkehre auf grundstücke in der provinz gewöhnlichen zinssatz geschehen
    1794 PreußALR. II 18 § 489