Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kapitalvorschuß

Kapitalvorschuß

, m.

Darlehen, 1Kredit (IV) 
  • die cleve-maͤrkischen lehenleute, die zufolge koͤnigl. bestimmung verzinßliche capital-vorschuͤsse auf ihre lehen-canons leisten sollen, und welche letztere bis zur ruͤckzahlung des capitals gegen die zinsen betraͤge jaͤhrlich in aufrechnung zu bringen sind
    1745 Scotti,Cleve II 1336
  • 1767 Flurschütz,Würzb. 153
  • 1772 Cramer,Neb. 122 S. 274
  • verwarnung, sich kuͤnfftig mit denen ... gemeinden ohne amtliche cognition und ... obrigkeitlichen consens in keine capital-vorschuͤsse so wenig als in andere contracte ... mit den vorstehern der staͤdte, flecken und doͤrfer ... einzulassen
    1772 Moser,Landeshoheit I 360
  • es sollen ... mehrere stücke mit kapital-vorschuß zum haus- und ackerbaue in erbpacht gegeben ... werden
    1802 BeitrStatBerg I 28
  • 1807 v.Kleist(E.Schmidt) II 192
  • [die Pächterin hat] einen sehr bedeutenden capital-vorschuß gegen geringe verzinsung ... erhalten
    1818 ProtBundesversamml. VI 175