Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kapitalzahlung

Kapitalzahlung

, f., Kapitalszahlung, f.


I Geldzahlung allgemein
  • der allgemeine ausdruck capitalszahlungen laͤßt ... oͤfters zweifelhaft, in wie fern eine schuld unter die capitalszahlungen [zu II] zu rechnen [ist]
    1810 Rabe,PreußG. X 410
  • 1828 Weber,SachsKR. II 2 S. 754
  • 1831 Falck,SchleswHolstPrR. II 542
  • durch ... freigestellte capitalzahlung der zehntpflichtigen können ... die pfarren ... verlieren, weil sich dann die kornrente in eine zinsrente verwandelt, letztero für immer dieselbe bleibt, erstere hingegen sich mit dem steigen der kornpreise erhöht
    oJ. AllgKirchZtg. 6 (1827) 236
II wie Kapitalablösung (I oder II)
unter Ausschluss der Schreibform(en):