Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kapitelgeneral
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Kapitelgeneral
, n.
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Generalkapitel (Kapitel IV) der Brüder vom gemeinsamen Leben (Windesheimer Kongregation)
- ein würdig capittel general von Windesheim ... will sich auch den anspruch auff das kloster Bordesholm, dazu sie vermeinen berechtiget zu sein, vorbehalten haben. und kan das gapittel-general [so] solchen vertrag [zwischen dem fürstl. gottorffischen gevolmaechtigen und dem probst zu B. über die aus selbigen closter entführte sachen] geschehen lassen, jedoch ihren rechten unverfaenglich1566 Westphalen,Mon. II 565Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf