Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kapiteloberamt

Kapiteloberamt

, n.

Hauptverwaltung der dem (Stifts-) Kapitel (III 2) Ellwangen gehörenden Besitzungen mit einem weltlichen Amtmann an der Spitze, dem die Schultheißen der vier kapitelischen Unterämter unterstellt sind