Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kapitelsregistratur

Kapitelsregistratur

, f.

Aufbewahrungsraum der (amtlichen) Schriftstücke eines Kapitels (III 2, V), wie Kapitelarchiv 
  • [die] rechnung davon [capituls-haber] ... zur capituls-registratur ... gebracht werden könte
    1717 ClarenbergUB. 443
  • soll zur capituls-registratur die schlussel von allen dreien religionen, als frau abbatissinnen und zweien freilein, jeder einen schlussel haben, worin dan auch diese capitulation verschlossen
    1717 ClarenbergUB. 444
  • ihr [Dekan] sollt ... uͤber ... beitraͤge und auflagen ... ein ... verzeichnis abfassen und dasselbe in der kapitels-registratur aufbewahren
    1810 Reyscher,Ges. X 310