Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kapitel(s)sache

Kapitel(s)sache

, f.

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I Angelegenheit eines Kapitels (III 2) 
  • 1626 Westphalen,Mon. IV 1197
  • in ... capituls-sachen eine frauw abtissin ohne einwilligung des capituls ... nichts schließen solle
    1723 GasterLsch. 291
  • ob er [Propst] ... im capitel die oberste stelle einnimmt, so darf er sich doch keiner direktion in capitelsachen anmaassen ... der decan ... hat ... das directorium in capitelsachen
    1794 GöttingenMag. 3 (1794) 521
II geistliche Angelegenheit im schwedischen Heer
  • damit nun alle capitulssachen nicht weniger im felde als sonsten ordentlicher weise erkant und darüber geurteilt werden möge, so verordnen wir [Gustav Adolf] hiermit in unserer armee ein consistorium ecclesiasticum, darinnen unser ältister hoff- und feldprediger präsident, die regiments und reutter prediger aber seine assessores ordinarij seyn sollen
    1632 v.Frauenholz,Heerw. III 1 S. 392
III einem (Land-) Kapitel (V) gehörender Gegenstand
  • zu den gehaimnus, briefen und andern capitelssachen soll der decanus bei ime behalten das verordnete capiteltrülein
    1545 Brandenburg-Ansbach-Kulmbach/Sehling,EvKO. XI 333
unter Ausschluss der Schreibform(en):