Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kapitularbeamte
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Kapitler
Kapitlerskarren
Kapitulant
Kapitulantenzug
1Kapitular
2Kapitular
Kapitularamt
1Kapitularballei
2Kapitularballei
Kapitularbeamte
, m. u. f.
mit der Führung eines Kapitularamts beauftragtes Kapitelglied
- alle capitularbeampten als decanin, capellanische, korenschreibersche, custersche und praesentsmestersche ... sollen ... der abdissinnen gehorsamen gleich als gott selbst1583/84 ClarenbergUB. 361Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Landesbibliothek Münster
- die mitglieder [des Domkapitels] sind teils capitular beamten, teils nicht; zu erstern gehoͤren der decanus, welcher der capitular director ist, in so weit naͤmlich das capitul dem praͤlaten entgegen gesezt wird. der domprobst besorgt das weltliche intereße des capituls, bisweilen verwaltet er aber auch das amt des decans. der vorsaͤnger ... dirigirt den gesang bei den canonischen stunden. der domscholaster ist uͤber das schulwesen gesezt; der custos hat die verwahrung der domkirche, so wie dem sacrista die heiligthuͤmer anvertraut sind; thesaurarius hat ... die verwaltung der capitularcaße1782 Scheidemantel,Repert. I 516Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1800 RepRecht V 147 Anm.
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- 1801 RepRecht VI 217
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