Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kapitulargeschäft

Kapitulargeschäft

, n.

(wichtige) Angelegenheit eines (Dom- oder Stifts-) Kapitels (III 2), die von den stimmberechtigten Kapitelsgliedern entschieden werden muß (Gegensatz: Entscheidung durch einzelnen Kapitularbeamten