Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kapitularmonat

Kapitularmonat

, m.

wie Kapitelsmonat (I) 
  • das recht der ersten bitte ... hat die wirkung, daß der vorgestellete precist die erste in paͤbstlichen oder capitular-monathen sich eroͤffnende praͤbende vor allen andern candidaten ... erlangen muß
    1754 Beck,Staatspraxis 392