Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kapitularprotokoll

Kapitularprotokoll

, n.

beweiskräftige Niederschrift über das Ergebnis der Kapitularberatschlagung eines (Dom- oder Stifts-) Kapitels (III 2) 
  • soll der decanus keine macht haben, etwas von des capituls guͤtern ... zu beschweren ..., es sey dan, daß solches ... in vollen capittel und vor den gesamten herren ... verwilliget und solche bewilligung mit dem ordentlichen capitular-protocoll zu beweisen
    1624 Staphorst,HambKG. I 2 S. 433
  • ein durch capitular-protocollen bewehrendes zeugniß in dasigem ertz-stifft hinterlassen
    1706 Faber,Staatskanzlei XI 743
  • 1761 Faber,NStaatskanzlei V 290
  • 1764 Cramer,Neb. 48 S. 53