Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kapitularschluß

Kapitularschluß

, m.

wie Kapitelsschluß und Kapitulardekret, auch bezüglich geistlicher Ritterorden
  • [nach der Wahl eines neuen Hochmeisters beim Deutschen Orden soll alles] gehalten werden, wie ... die verträg undt capitular-schlüß solches weiters ausführen undt mit sich bringen
    DOrdStat. (1606/1740) 128
  • [soll der Dekan] denselben [Streit unter den Kapitularen] nach den statuten und rechter verordnung durch einen capitular-schluß schleunigst und unpartheyisch entscheiden
    1624 Staphorst,HambKG. I 2 S. 431
  • haben ... frau abdissinne und samptliche anwesende capitular fraͤuleins diesen ... capitular schluß eigenhaͤndig unterschrieben
    1719 Steinen,WestfGesch. IV 165
  • 1720 Lünig,TheatrCerem. II 1082
  • 1764 Cramer,Neb. 48 S. 50
  • von [dom-probst dom-dechant, senior und capitul ... des hohen domstifts zu Wirzburg] ... der capitular-schluß [wegen geldvorlehnungen an domkapitulische personen] abgefast worden ist
    1764 Schneidt,Thes. II 1791