Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kapitulationsrecht
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Kapitulationsgesetz
Kapitulationsjahr
Kapitulationsrecht
, n.
der subjektive Rechtsanspruch der Wähler auf Ausstellung einer Kapitulation (III), im objektiven Sinne die Rechtspraxis bei Wahlkapitulationen (Kapitulation III)
- es habe ... kaiserliche majestät ... 1727 in sachen des herrn kurfürsten von Köln contra das dortige domcapitel das uralte capitulationsrecht anerkannt und nur ... erinnert, dass dasselbe nur dem kaiserlichen interesse und der wohlfahrt des römischen reichs nicht entgegen stehen sollte1746 ArchKathKR. 49 (1883) 357
- wir [Bischof] haben ... diese zielsetzliche reichspraxis als die sicherste richtschnur in dem capitulationsrecht zu hilfe gerufen1746 ArchKathKR. 49 (1883) 357
- wenn ... den churfuͤrsten ein ganz unbedingtes capitulationsrecht zugestanden werden sollte, ... [besteht] gefahr fuͤr die reichsritterschaft ..., wenn ... in die reichsgesetze jede ihr nachtheilige bestimmung ohne ihre einwilligung eingeruͤckt werden koͤnne1786 Kerner,RRittersch. I 13Faksimile - in Google Books
- 1788 Sartorius,StaatsrStifte I 2 S. 168 [Domkapitel]
- 1793 Scheidemantel,Repert. IV 117f. [Kurfürsten]