Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaplanpfründe
Artikel davor:
Kaplaneipfründe
Kaplaneizehnt
Kaplanengut
Kaplansfrucht
Kaplansgülte
Kaplansheimat
Kaplanhof
Kaplanin
Kaplanissin
Kaplanland
Kaplanpfründe
, f.
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wie Kaplaneipfründe
- ist es ein herrenpfründ, so gehören die nutze unserm gemeinen capittel zu; ist es ... ein capelonpfründe, so sol man es ouch der pfründ anlegen und die damit bessern1428 Schöpflin,AlsDipl. II 346Faksimile - digitalisiert vom Göttinger Digitalisierungszentrum (GDZ)
- als nun solche stattkirchen ... ußgebauen und zu gottesdiensten mit kapellanenpfründen angericht worden1444 BlWürtKG. 38 (1934) 140