Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaplansammlung

Kaplansammlung

, f.

  • [der Schulmeister] die capellansamblung in korn und habern, auch haar, laut verzeugnuß hatt zu empfangen. die capellansamblung ... ist schulmeistern zugelaßen nicht auß schuldigkeit sondern aus gnadt, solle alle jahr dem pfarherrn ... drumb bitten
    1667 PurgstallSchulm. 133
unter Ausschluss der Schreibform(en):