Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kappenherr
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1kappen
2kappen
Kappenacker
Kappenbuch
Kappengang
1Kapp(en)geld
2Kapp(en)geld
Kappengülte
Kapp(en)hans
Kappenhaus
Kappenherr
, m.
I
in Württemberg Bezeichnung für einen Bruder vom gemeinsamen Leben sowie einen Chorherrn zu den blauen Brüdern in Einsiedel im Schönbuch auf Grund der Kopfbedeckung
Sachhinweis: O. Meyer, Die Brüder d. gemeinsamen Lebens in Württemberg 1477-1517/BlWürtKG. 17 (1913) 97-138 u. 18 (1914) 142-160; Cleß,KirchlLGWürt. II 2 S. 285-295
- item das die capfenherrn widerumb abgeton und in stift verwendt werden1514 WürtLTA.1 I 211
- söllen die kappenhern userhalp des Schainbuchs, darin herzog E. als siner stiftung ruwet ..., abgetan ... werden1514 WürtLTA.1 I 238
- diese saͤmtliche kappen- ... herrn ... hatten nicht das gluͤck, den beyfall ihres zeitalters zu erhalten1808 Cleß,KirchlLGWürt. II 2 S. 283Faksimile - in Google Books
- im jahr 1516 wurde auf mehrfache beschwerden der staͤnde gegen ... die kappenherren, wie die chorherren von ihrer kleidung genannt wurden, [d. Chorherrenstift Urach] mit andern aͤhnlichen stiftern des landes kraft einer bulle des papstes Leo X. ... wieder aufgehoben1831 OAUrach 122
- 1831 OAUrach 159
II
Kanoniker des Paderborner Domstifts, der während der sechswöchigen Probezeit in der 1Kappe (IV 2) schlafen muß
vgl.
Kappenhaus (II),
Kappenzeit
- ob der cappenherr den statutis gemeß innerhalb dieser 6 wochen stets auf der kappen geschlaffen und von der freiheit niemahlen gewesen sey1651 ZWestf. 96, 2 (1940) 22
- [daß man] künftig angehende kappenherren von dem schlafen in cappa und von tragung der kirchlichen kleider während der kappenzeit ad 6 wochen ... dispensieren könnte1790 ZWestf. 96, 2 (1940) 21